Die Grundidee der Versickerung im Anschluß an eine Kleinkläranlage ist die Verteilung des geklärten Abwassers im Boden vor Ort. Die Größe und Länge der Versickerung ist abhängig von der Bodenbeschaffenheit, der Größe des Grundstücks (insbesondere die Einwohneranzahl, die die Anlage verwendet), und dem Anlagentyp.
Die üblichen Versickerungen von Kleinkläranlagen bestehen aus langen Gräben, die mit einem sauberen Stein gefüllt sind und ein durchlöcherte Verteilungsrohr (Drainage) haben. Diese Gräben können verbunden werden (ein einfacher langer Graben, ein Fischgrätenmuster oder eine große und ausgefüllte Grube).
Sie können einen Porösitätstest durchführen, um die Größe der Sickergrube herauszufinden/festzustellen, die Ihre Anlage benötigt. Je niedriger die Bodendurchlässigkeit, desto länger sollte die Versickerung sein. Untersuchen Sie immer den natürlichen Grundwasserspiegel bevor die Versickerung in Betrieb genommen wird. Sollte der Grundwasserspiegel über den Boden der Versickerung steigen, wird die Leistung erheblich reduziert. Sollte der Grundwasserspiegel besonders hoch sein, kann eine Hebepumpe hinter dem Klärmodul oder separat am Abwassertank installiert werden.
Sie müssen die folgenden Mindestabstände für Ihre Sickergrube beachten: 10m von einem Wasserlauf oder Graben, 50m von Wasserentnahmestellen, 15m von Gebäuden, 2m von einer Grenze und ein Mindestabstand mit anderen Sickergruben.
Außerdem sollte die Sickergrube immer unterhalb der Grundwasserversorgung liegen und es sollten sich keine Versorgungsleitungen, sonstige unterirdischen Leitungen, keine Zufahrten oder sonstige gepflasterten Flächen im Bereich der Sickergrube befinden. Des Weiteren, sollte der Grundwasserspiegel weiter als 1.2 Meter vom unteren Ende der Sickergrube entfernt sein. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere technischen Details über Sickergruben und Perkolationsprüfungen; Wir helfen Ihnen gerne.
Das Abwasser einer Kleinkläranlage wird anhand des biologischen Sauerstoffbedarf (BOD), der Schwebstoffe (SS) und Ammoniak (NH3) gemessen. Es kann im Form BOD:SS:NH3 ausgedrückt werden und ist in mg/L gemessen.
Die BIOROCK Kleinkläranlage ist durch das EU zuständige Prüfinstitut PIA in Aachen nach EN12566-3 2005 und EN12566-7 2006 Standard erfolgreich getestet worden. Nur die Kläranlagen, die diesen Standard einhalten, dürfen in Deutschland verkauft werden. Die unabhängige Prüfung hat gezeigt, dass die BIOROCK Kleinkläranlagen höchsten Qualitätsansprüchen genügen und die Ablaufqualität deutlich besser ist, als bei fast allen anderen Anlagen.
Die BIOROCK Kleinkläranlagen können in Deutschland verkaufen werden, da sie die Voraussetzungen der EU erfüllen (EN12566-3 2005) und von der DIBt zugelassen sind.